Ohne Lohnbuchhaltung geht es nicht
Kein Unternehmen kommt ohne Mitarbeiter aus. Doch wer in seinem Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, der bekommt auch gleich eine Menge an Mehraufgaben zu denen auch die Lohnbuchhaltung gehört. Die Lohnbuchhaltung umfasst dabei aber nicht nur die Zahlungsabwicklung der monatlichen Gehälter oder Löhne. Auch sämtliche Meldepflichten für die Mitarbeiter werden über die Lohnbuchhaltung abgewickelt.
Was bedeutet Lohnbuchhaltung genau?
Jedes Unternehmen, in Killwangen, Wettingen, Würenlos, Dietikon, Spreitenbach, Wettingen, Baden oder Neuenhof oder anderen Orten, ist zur Finanzbuchführung und damit auch zur Lohnbuchhaltung verpflichtet. Man spricht hier zwar immer gleichbedeutend von Buchführung und Buchhaltung, doch so ganz korrekt ist dies nicht. In der Lohnbuchhaltung wird immer die monatliche Gehaltsabrechnung durchgeführt und es muss immer erkennbar sein, wann diese erstellt wurde und für welchen Zeitraum diese auch gültig ist. Erkennbar muss immer das Bruttogehalt, die Abzüge und das Nettogehalt sein.
Ist die Lohnbuchhaltung aufwendig?
Ob eine Lohnbuchhaltung aufwendig ist oder nicht, richtet sich in der Regel nach der Art des Unternehmens. Deutlich mehr Arbeit fällt an, wenn Mitarbeiter nach Stundenlohn bezahlt werden, wenn Überstunden anfallen oder an Wochenende gearbeitet wird. Bei einem festen Gehalt und normalen wöchentlichen Arbeitszeiten fällt weniger Aufwand an. Im Rahmen der Lohnbuchhaltung gibt es einzelne Elemente. Dies sind:
- Pflege der Personalstammdaten
- Führung und Pflege der Jahreslohnkonten
- Die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse
- Erstellung von DTA-Dateien und Buchungsbelege für die Finanzbuchführung
- Eventuell auch die Erstellung von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Abmahnungen
In der Lohnbuchhaltung werden die Gehaltsabrechnungen für die Mitarbeiter vorbereitet und am Ende eines Monats bekommen sie diese dann ausgehändigt.